• Voraussetzung

    Handlungsfähig, gültiger Führerschein

  • Versicherung

    Haftpflicht, Vollkasko und Diebstahl (Haftpflicht und Diebstahl Selbstbehalt Fr. 1’000.00)
    Selbstbehalt für alle Fahrzeuge Fr. 2’000.00
    Oststaaten sowie nicht EU Staaten (ausg. Schweiz) Fr. 5’000.00
    Der Selbstbehalt kann gegen eine Gebühr auf Fr. 500.00 reduziert werden.
    Ausgenommen Oststaaten sowie nicht EU Staaten (ausg. Schweiz)

  • Unfälle

    Polizei und Vermieter benachrichtigen, Unfallprotokoll erstellen.
    Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mitarbeiter auch nachträglich.
    Für Verkehrsverletzungen jeder Art haftet der Mieter.

  • Der Mieter zediert an die Vermieterin

    Die Ersatzwagenkosten und die durch die Privathaftpflicht gedeckten Verbindlichkeiten.

  • Reparaturen

    Nach Rücksprache mit dem Vermieter werden diese gegen Quittung vergütet.

  • Nicht versichert und nicht erlaubt sind

    Fahren ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen und Autorennen.
    Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0,0 % Blutalkoholgehalt. Unter Einwirkung betäubender Mittel oder Medikamente. Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe. Schäden durch Unruhen aller Art.

  • Haftung

    Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer.

  • Vertragsauflösung

    Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens der Vermieterin. Wenn der Mieter der Vermieterin falsche Angaben macht, im Falle des Verzuges oder des Konkurses. Im Falle der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht das Fahrzeug zu behändigen selbst wenn es auf Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters.

  • Ausland

    Bitte informieren Sie sich bei Fahrten ins Ausland rechtzeitig beim Bundesamt für Strassen in Bern über die ladesüblichen Bestimmungen. Die Beschaffung notweniger Bescheinigungen liegt in der Verantwortung des Mieters.

  • Gerichtsstand ist 9500 Wil

    Anwendbares Recht der Schweiz