Voraussetzung
Handlungsfähig, gültiger Führerschein
Versicherung
Haftpflicht, Vollkasko und Diebstahl (Haftpflicht und Diebstahl Selbstbehalt Fr. 1’000.00)
Selbstbehalt für alle Fahrzeuge Fr. 2’000.00
Oststaaten sowie nicht EU Staaten (ausg. Schweiz) Fr. 5’000.00
Der Selbstbehalt kann gegen eine Gebühr auf Fr. 500.00 reduziert werden.
Ausgenommen Oststaaten sowie nicht EU Staaten (ausg. Schweiz)Unfälle
Polizei und Vermieter benachrichtigen, Unfallprotokoll erstellen.
Für nicht gemeldete Schäden haftet der Mitarbeiter auch nachträglich.
Für Verkehrsverletzungen jeder Art haftet der Mieter.Der Mieter zediert an die Vermieterin
Die Ersatzwagenkosten und die durch die Privathaftpflicht gedeckten Verbindlichkeiten.
Reparaturen
Nach Rücksprache mit dem Vermieter werden diese gegen Quittung vergütet.
Nicht versichert und nicht erlaubt sind
Fahren ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen und Autorennen.
Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0,0 % Blutalkoholgehalt. Unter Einwirkung betäubender Mittel oder Medikamente. Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe. Schäden durch Unruhen aller Art.Haftung
Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer.
Vertragsauflösung
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens der Vermieterin. Wenn der Mieter der Vermieterin falsche Angaben macht, im Falle des Verzuges oder des Konkurses. Im Falle der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht das Fahrzeug zu behändigen selbst wenn es auf Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters.
Ausland
Bitte informieren Sie sich bei Fahrten ins Ausland rechtzeitig beim Bundesamt für Strassen in Bern über die ladesüblichen Bestimmungen. Die Beschaffung notweniger Bescheinigungen liegt in der Verantwortung des Mieters.
Gerichtsstand ist 9500 Wil
Anwendbares Recht der Schweiz